Von Nina Kreuzinger
Zu Mittag gibt es Grenadiermarsch. Frau Berger* sagt in ihrer Küche das Rezept an. Auch wie der Zwiebel geschnitten gehört und wieviel Öl in die Pfanne soll. „Newton!“, ruft sie, ich weiß was sie meint: wirke gegen die Schwerkraft und rette das Küchenhangerl vor dem Erdrutsch. Frau Berger sitzt im Rollstuhl und kann nur mehr einen Arm bewegen. Ohne mich und weitere fünf Persönliche Assistenten hätte Frau Berger längst in ein Heim müssen.
***
Still und leise erobert in Österreich ein neues Tätigkeitsfeld den Arbeitsmarkt: „Persönliche Assistenz“ erlaubt Menschen mit Körperbehinderung ein selbstbestimmtes Leben zu Hause zu führen. Die Assistenten sind Laien, die von ihren Klienten konkret angeleitet werden: wie sie das Brot schmieren, das Gesicht eincremen, die Töpfe einschlichten, den Hintern abwischen sollen. Als „geborgte Arme und Beine“, wie es in der Broschüre vom Fonds Soziales Wien beschrieben steht, ermöglichen sie den Beeinträchtigten, sich von der Bevormundung professionell Pflegender zu emanzipieren.
Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention 2008 hat sich Österreich verpflichtet, Persönliche Assistenz nicht nur am Arbeitsplatz, sondern auch im Privatbereich zu fördern. Im Zuge der Finanzausgleichsverhandlungen soll nun bis Ende Juni ein Inklusionsfonds ins Leben gerufen werden, quasi als Pendant zum Pflegefonds. Denn immer noch leben 14.500 Menschen mit Behinderung fremdbestimmt in Heimen. Hier entscheidet der Pflegeapparat, vom Frühstückskipferl bis zur Schlafenszeit. Die Förderung von Persönlicher Assistenz in den eigenen Wänden könnte das ändern. Über die neue Dienstleistung würde zudem ein riesiger Arbeitsmarkt entstehen. Mit prekären Arbeitsbedingungen für die Assistenten.
***
Ende Oktober 2015, auf der Suche nach einer geringfügigen Beschäftigung: Auf der AMS-Homepage finde ich die Stellenanzeige einer Vermittlungsagentur für Persönliche Assistenz in Wien. Mein Bewerbungsschreiben ist kurz, so auch das Vorstellungsgespräch wenige Tage später. Anhand laminierter Infoblätter werden mir die Dienstvertragsmöglichkeiten mit entsprechendem Standard-Stundenlohn erklärt. In meinem Fall: 9,50 Euro. Auch an Sonn- und Feiertagen. Die Dame fragt noch nach, ob ich mir auch vorstellen kann, Katheter zu setzen – denn ich würde zur Frau Berger passen. Die würde dringend jemanden suchen.
***
Aktuell können in Österreich laut Sozialministerien 1.272 Menschen mit Behinderung geförderte Assistenz in Anspruch nehmen. Die Nachfrage ist stark steigend. Allein in Oberösterreich stehen mehr als 300 auf der Warteliste. Einzig in Oberösterreich ist Persönliche Assistenz mit einer verpflichtenden Grundausbildung im Sozialberufegesetz verankert und sogar gewerkschaftlich vertreten.
In den anderen Ländern ist die Dienstleistung nicht als eigenständiger Beruf anerkannt und nicht gewerbepflichtig. Laut einer Studie der Johannes Kepler Universität Linz wird jeder Pflegefall im Schnitt von 4,5 Assistenten betreut. Hochgerechnet arbeiten derzeit also rund 5.700 Personen als Persönliche Assistenz, zu 80 Prozent Frauen – Studentinnen, Wiedereinsteigerinnen nach der Karenz, Ausländerinnen. Der häufigste Grund für die Jobwahl: Interesse an einer sozialen Arbeit, für die keine langwierige und kostenintensive Berufsausbildung nötig ist. Was oft übersehen wird: Persönliche Assistenz ist körperliche und psychische Schwerstarbeit.
***
Eine Woche später: Ich läute, die Tür springt auf, niemand dahinter. Der erste Eindruck in der Gemeindebauwohnung: Saunatemperatur. Am Ende des Vorzimmerganges: Frau Berger. Der Türöffner ist am Rollstuhl angebracht. Ihr Kopf ist seitlich geneigt, sie lächelt neugierig, streckt mir eine Hand entgegen. Die andere liegt zart und zerbrechlich auf ihrem Schoß. Multiple Sklerose, halbseitige Lähmung, Pflegestufe 7, wie ich später erfahre. Wer sich nicht bewegen kann, braucht mehr Heizung, erklärt sie mir gleich. Sie mustert mich und bittet mich herein. In der Küche befüllt eine Assistentin gerade die Waschmaschine. Frau Berger ordert Kaffee für uns drei. Ihren trinkt sie mit dem Strohhalm. Nach dem Sympathiecheck geht es gleich ans Eingemachte. Frau Berger ist pragmatisch, die Vorstellung geht nahtlos in die Einschulung über.
Kurz darauf habe ich die Dame vom Rollstuhl ins Bett gehievt. „Mit dem Popo ganz weit nach unten“, sagt sie zu mir. Ich klemme ihre Beine zwischen meine, gehe tief in die Knie – und stemme sie hoch. Sie ist in etwa so groß und schwer wie ich, mit Mühe lasse ich sie an der Bettkante nieder, ziehe und schiebe sie in Position, wie sie es wünscht. Sie leitet mich weiter an. Ich öffne die Windelhose und setze einen Einmalkatheter: Die Verpackung des Plastikröhrchens erinnert mich an Lila Pause. Dann: warten, solange sich die Urinflasche füllt. An den fremden Geruch muss ich mich gewöhnen. „Sie haben also keine Kinder“, scherzt Frau Berger, als ich ihr schließlich die Windel anzuziehen versuche. „Stimmt“, sage ich und schnaufe, während ich am Stoffstück unter ihrem Körper zerre. Was ich noch nicht weiß: rechtlich befinde ich mich gerade in der Illegalität.
***
Klientinnen wie Frau Berger brauchen rund um die Uhr Unterstützung und werden vom Fonds Soziales Wien mit etwa 6.000 Euro monatlich für Persönliche Assistenz gefördert. In einigen Bundesländern wird die Förderung über ein Sachleistungs- oder Gutscheinmodell abgewickelt. Bargeld aufs Konto fließt etwa in der Steiermark und in Wien. Damit können die Geförderten ihre Assistenten über Vermittlungsagenturen buchen oder selbst anstellen. Das Konzept wird von den Behindertenverbänden begrüßt und auch vom Staat, weil es Kosten spart. Günther Breitfuß, Geschäftsführer der Ausbildungs- und Vermittlungsagentur Persönliche Assistenz GmbH in Oberösterreich, warnt allerdings: „Dieses System ist zur Ausbeutung von Assistenten geeignet.“
Die Agenturen helfen bei Förderansuchen, sind Personalvermittler und Dienstgeber. Sie sorgen dafür, dass für eine erkrankte Assistentin sofort Ersatz organisiert wird. Dafür nehmen sie zwischen 20 und 28 Euro pro Assistenzstunde. Die Assistenten selbst verdienen meist zwischen sechs und zwölf Euro Bruttostundenlohn. Die Agenturen behalten also oft mehr als 50 Prozent für sich ein – und erstellen für die Assistenten gerade einmal den Dienstplan. Laut Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft würde ein fairer Stundenlohn zwischen 15 und 21 Euro liegen – sofern auch Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge ausbezahlt werden. Ein Montag bis Sonntag-Stundensatz von 9,50 Euro wie im konkreten Fallbeispiel entspricht einem Monatslohn von etwa 1.100 Euro brutto. Die Gemeinnützige Vereinigung zertifizierter 24 Stunden Pflegerinnen bietet zu Jahresbeginn im Internet sogar einen „€ 3.- pro Stunde persönliche Assistenz-Kennenlerngutschein“ an. Aus der Perspektive der Assistenten hat das etwas von moderner Leibeigenschaft.
***
Frau Berger hat eine Harnwegsinfektion. Das verunsichert mich. Auch, dass ich sie neulich nach dem Mittagsschlaf kaum wach bekommen habe. „Vermutlich wegen der Medikamentenumstellung“, meint sie. Locker nehme ich das nicht. Kann ich etwas falsch machen, worauf muss ich achten, wen kann ich fragen? Freunde, die im medizinischen Bereich tätig sind, können es kaum glauben, als ich erzähle, dass ich Katheter setze. Dies sei eine medizinisch-pflegerische Tätigkeit, die einer Ausbildung bedarf. Eindringlich raten sie mir, die Gesetzeslage zu checken. Sollte etwas passieren, müsste ich mich vor Gericht verantworten: Einlassungsfahrlässigkeit heißt das im Fachjargon.
Als ich Frau Berger auf meine Bedenken anspreche, zeigt sie mir ein Schreiben. In diesem bestätigt eine Ärztin, dass Frau Berger von ihren Assistentinnen katheterisiert werden darf. Das würde für meine Absicherung reichen. Im Agenturvertrag ist nichts vermerkt, ich erkundige mich weiter. Via Internet finde ich verschiedene Rechtsvorschriften, wonach Assistentinnen vereinzelte Pflegetätigkeiten ausführen dürfen. Aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die erfülle ich nicht. Ich will den Job behalten und weiß nicht, an wen ich mich wenden soll. Ich helfe Frau Berger, aber wer hilft mir jetzt?
Bei der Arbeiterkammer wollen sich die Berater nicht festlegen. Beim Fonds Soziales Wien heißt es, die Rechtsvorschriften würden nicht für Persönliche Assistenz gelten: Mir ist das zu unsicher, darum ersuche ich die Verantwortlichen meiner Agentur, die rechtlich verlangte Einschulung zur legalen Ausübung der Katheterisierung nachzuholen. Eine Dame aus der Agentur ruft an: Ein Termin mit einer Krankenschwester werde organisiert. Kurz vor meinem nächsten Dienst frage ich nach dem Stand der Dinge. Die Antwort lässt auf sich warten.
***
Assistenten sind angehalten, den Anweisungen der Klientinnen unhinterfragt und ohne Widerrede zu folgen. Gleichzeitig sollen sie auch Pflegeverantwortung übernehmen. Nämlich dann, wenn schnell ein Katheter gesetzt oder eine Atemkanüle abgesaugt werden muss. Ein Katheter darf nach der geltenden Gesetzeslage gesetzt werden, wenn eine Einschulung durch eine Ärztin oder Krankenschwester erfolgt ist, die Tätigkeit zeitlich befristet und dokumentiert wird. Überprüft wird das allerdings nicht. „Wir sind mit dieser Lösung nicht glücklich, es besteht die Gefahr, dass so die Qualität der Pflege ausgehöhlt wird“, sagt Alexandra Lust vom Gesundheitsministerium.
***
Am Montag darauf langt das Kündigungsschreiben bei mir ein. Begründung: keine. Ich rufe Frau Berger an, sie sagt, sie sei gerade informiert worden. Im Sinne der Selbstbestimmungsprämisse hätte die Trennung von Frau Berger ausgehen müssen. Aber sie will keine Schwierigkeiten mit der Agentur. Auch wenn es für sie mühsam ist, sich jetzt wieder auf eine neue Assistentin einzustellen.
Drei Monate war ich bei Frau Berger. Ich verabschiede mich persönlich, bringe Blumen in ihrer Lieblingsfarbe mit. Gar nicht leicht, wenn man mit jemandem in so kurzer Zeit so nah in Kontakt kommt. Sie sagt: „So ist das eben, im Laufe der Jahre sind schon viele gekommen und haben sich wieder verabschiedet.“ Aber nicht unbedingt für immer. Vielleicht begleite ich sie einmal ins Theater. Einfach so, als gute Bekannte.
Erschienen in FALTER 20/16 (Printausgabe)
https://cms.falter.at/falter/2016/05/17/die-geborgten-arme-und-beine/
*Name von der Redaktion geändert